Jurafuchs

§ 2

SchStG
Die Schiedsstelle
Stand 2001-06-22
Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsstelle kann abweichend von Satz 1 mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.

Meine Notizen

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