Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht unterliegen den Weisungen ihrer Polizeidienststelle.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Verschwiegenheitspflicht§ 14 Kennzeichnung und Ausrüstung →