Jurafuchs

§ 2b

StWG
Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung
Stand 2005-09-15
Die Studierendenwerke bestellen jeweils eine weibliche und eine männliche Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung; diese sind in dieser Funktion nicht an Weisungen gebunden. Die Studierendenwerke wirken darauf hin, dass Beschäftigte sowie Nutzerinnen und Nutzer von Einrichtungen und Dienstleistungen der Studierendenwerke vor sexueller Belästigung geschützt werden. Die Studierendenwerke treffen Regelungen zum weiteren Verfahren.

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