Organe der Studierendenwerke sind die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, der Verwaltungsrat und die Vertretungsversammlung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Errichtung von Studierendenwerken§ 5 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer →