Soweit in dieser Verordnung auf Rechtsvorschriften verwiesen wird, beziehen sich diese auf die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 (aufgehoben)§ 20 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten →