Zuständig für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften über Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sind
1.
das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich
2.
das Landesverwaltungsamt hinsichtlich
3.
im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte.