Zuständig für die Überwachung der Rindfleischetikettierung sind1.das Landesverwaltungsamt hinsichtlich2.im Übrigen die Landkreise und kreisfreien Städte.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Überwachung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen§ 9 Futtermittelwesen →