Die Hinterbliebenenversorgung umfasst1.Bezüge für den Sterbemonat (§ 32),2.Sterbegeld (§ 33),3.Witwen- und Witwergeld (§ 34),4.Witwen- und Witwerabfindung (§ 36),5.Waisengeld (§ 38),6.Unterhaltsbeiträge (§§ 37 und 41).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30 Versorgungsurheberinnen und Versorgungsurheber§ 32 Bezüge für den Sterbemonat →