Leistungen, die nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden, gelten nicht als Einkünfte oder Erwerbseinkommen.
§ 84c
BbgBeamtVGÜbergangsvorschrift zur Anrechnung von Leistungen nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes
Überleitungs- und Übergangsbestimmungen
Stand 2024-06-21