In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gvg/__133.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).