Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen, 1.wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder2.wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gvg/__25.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).