Bei jedem Gericht soll eine Staatsanwaltschaft bestehen.Kostenlose Lern-AppDiese Norm interaktiv erleben5 interaktive Fälle zu § 141 GVG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.Die Staatsanwaltschaft – Stellung und Aufgabe→Aufgaben der Staatsantwaltschaft→Örtliche Zuständigkeit (§ 143 GVG)→Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)→← § 140a§ 142 →