Jurafuchs

§ 194

GVG
Beratung und Abstimmung
Stand 2026-05-06
(1)
Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen.
(2)
Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht.