Das Amt ist Träger der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 3.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 127 Amt und eigener Wirkungskreis der Gemeinden§ 129 Satzungsrecht →