Organe des Amtes sind der Amtsausschuss und die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 130 Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger§ 132 Zusammensetzung des Amtsausschusses →