Der Gewässerschutzbeauftragte eines Abwasserverbandes wird von dessen Vorstand bestellt.
Abschnitt 3 Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau
Unterabschnitt 1 Gewässerunterhaltung
Abschnitt 3 Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau
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