Jurafuchs

§ 60

LWG -
Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden(zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Stand 1995-06-25
Der Gewässerschutzbeauftragte eines Abwasserverbandes wird von dessen Vorstand bestellt.

Abschnitt 3 Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau

Unterabschnitt 1 Gewässerunterhaltung

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