Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 72 Finanzierungshilfen des Landes(zu § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes)§ 74 Koordinierung der Unterhaltung und des Ausbaus der Gewässer sowie des Ausgleichs der Wasserführung →