Dieses Gesetz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen und am Heiligabend. Es dient weiterhin dem Schutz der Arbeitnehmer sowie kleinerer Betriebe mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität.
§ 1
LÖffZeitG LSAZweck des Gesetzes
Stand 2006-11-22