Jurafuchs

§ 1

LÖffZeitG LSA
Zweck des Gesetzes
Stand 2006-11-22
Dieses Gesetz regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt, insbesondere an den Sonn- und Feiertagen und am Heiligabend. Es dient weiterhin dem Schutz der Arbeitnehmer sowie kleinerer Betriebe mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität.

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