Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1976 in Kraft mit Ausnahme des § 3 Abs. 2 und des § 13 Abs. 1 und 2, die am 1. Januar 1975 in Kraft treten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich