Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist für die Aus- und Fortbildung der Polizei zuständig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 97 Landeskriminalamt§ 99 Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben bei der Bearbeitung von Strafsachen →