Der Freistaat Sachsen gewährt den Landkreisen 0,009 EUR und den Kreisfreien Städten 0,0005 EUR jährlich je Einwohner für die Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter.
§ 38
SächsSÜGSicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
Stand 2025-08-16