Das Gebiet der Landkreise setzt sich aus den ihnen zugehörenden Gemeinden und gemeindefreien Gebieten zusammen. Ihr Gebiet bildet zugleich den Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt).
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →