Jurafuchs

Art. 24

Verf BE
ABSCHNITT II Grundrechte, Staatsziele
Stand 1995-11-23
Jeder Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopolorganisationen einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.

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