(1)Die Regierung wird durch den Senat ausgeübt.(2)Der Senat besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn Senatoren.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 54Art. 56 →