(1)Der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe geschützt.(2)Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 34Art. 36 →