Im Stimmbezirk kann am Abstimmungstag von 8 Uhr bis 18 Uhr abgestimmt werden. Die Stimmordnung kann für besondere Verhältnisse eine andere Festsetzung der Abstimmungszeit zulassen.
§ 13
VAbstGAbstimmungszeit
ABSCHNITT 2 Volksabstimmungen
Stand 2016-06-20