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Jurafuchs

§ 140

BauGB
Vorbereitung
Stand 2026-03-10
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst 1.die vorbereitenden Untersuchungen,2.die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets,3.die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung,4.die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist,5.die Erörterung der beabsichtigten Sanierung,6.die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans,7.einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden.

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