Jurafuchs
§ 224

§ 224

BBauG
Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
Stand 2026-05-06
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1, 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1, 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie 4. die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4 hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.

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