(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/baugb/__245b.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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