Jurafuchs

§ 246a

BBauG
Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete
Schlussvorschriften
Stand 2026-05-06
Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Absatz 6 sollen die in § 5 Absatz 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.

Meine Notizen

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