Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/baugb/__67.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).