Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/betrvg/__105.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).