Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/betrvg/__93.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).