In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
§ 22
BetrVGWeiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
Amtszeit des Betriebsrats
Stand 2024-07-24