Jurafuchs

§ 86a

BetrVG
Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Stand 2024-07-24
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.