Über die Sitzungen der Europakammer ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese muss mindestens die Namen der Teilnehmenden, die Anträge und das Ergebnis der Beratungen enthalten. Der Bericht ist vertraulich, soweit die Verhandlungen vertraulich sind (§ 45f Absatz 1 Satz 2 bis 4).
§ 45j
BRGO 2025Sitzungsbericht
IVa. Das Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union
Stand 2026-05-06