(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Baden-Württemberg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) vom 14. Juli 1986 (GBl. S. 226) außer Kraft. *
(2)
(nicht abgedruckt)
(3)
(nicht abgedruckt)
(4)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben.