Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt oder einen Patentanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Dem Bevollmächtigten ist es gestattet, mit einem technischen Beistand zu erscheinen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/patg/__113.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).