Jurafuchs

§ 22

PatG
Das Patent
Stand 2026-05-06
(1)
Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.
(2)
§ 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.