Jurafuchs

§ 24a

RPflG 1969
Beratungshilfe
Dem Rechtspfleger nach § 3 Nummer 3 übertragene Geschäfte
Stand 2026-05-06
(1)
Folgende Geschäfte werden dem Rechtspfleger übertragen:
1.
die Entscheidung über Anträge auf Gewährung und Aufhebung von Beratungshilfe einschließlich der grenzüberschreitenden Beratungshilfe nach § 10 Abs. 4 des Beratungshilfegesetzes;
2.
die dem Amtsgericht nach § 3 Abs. 2 des Beratungshilfegesetzes zugewiesenen Geschäfte.
(2)
§ 11 Absatz 2 Satz 1 bis 4 und Absatz 3 ist nicht anzuwenden.

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