Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Gültigkeit von Geschäften§ 10 Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers →