Jurafuchs

§ 13

StrVRZustVO
Stand 2004-11-08
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig, tritt die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung vom 19. November 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 360) *) , zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Februar 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 45), außer Kraft.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →