Jurafuchs

§ 29

ThürEBBG
Fristen und Termine
Kosten und Schlussbestimmungen
Stand 2016-10-07
Die in den Bestimmungen über Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vorgesehenen Fristen und Termine verändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.

Meine Notizen

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