Jurafuchs

Art. 24

Verf HA
II. Die Bürgerschaft
Stand 1952-06-06
(1)
Die Opposition ist ein wesentlicher Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.
(2)
Sie hat die ständige Aufgabe, die Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall öffentlich zu vertreten. Sie ist die politische Alternative zur Regierungsmehrheit.

Meine Notizen

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