Die Mitglieder des Senats leiten die einzelnen Verwaltungszweige für die sie die Verantwortung tragen (Artikel 42 Absatz 2 Satz 1).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 54Art. 56 →