Jurafuchs

Art. 3

Verf HA
I. Die staatlichen Grundlagen
Stand 1952-06-06
(1)
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2)
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze ausgeübt. Sie hat auch die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Insbesondere wirkt sie darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind.

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