Bürger im Sinne dieser Verfassung sind die Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes .Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 114 [Widerstandsrecht]Art. 116 [Wiedergutmachung] →