In Betrieben, Dienststellen und Einrichtungen des Landes sind Vertretungsorgane der Beschäftigten zu bilden. Diese haben nach Maßgabe der Gesetze das Recht auf Mitbestimmung.
Art. 26
Verfassung[Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen]
Die Grundrechte
Stand 2014-01-01