Jurafuchs

§ 24

ThürVwKostG
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Stand 2005-09-23
(1)
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten tritt das Thüringer Verwaltungskostengesetz vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 -321-), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115), außer Kraft.

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