Rahmengebühren werden durch einen Mindest- und Höchstsatz bestimmt. Bei der Festsetzung von Rahmengebühren im Einzelfall gilt § 21 Abs. 4 sinngemäß.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Gebühren nach festen Sätzen§ 10 Pauschgebühren →